Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Lieferungen, Leistungen, und Angebote von der Gotham AG (nachstehend Gotham genannt). Verkäufe/Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der folgenden Bedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form gültig. (auch per email gültig). Bestellungen und Mitteilungen sind per Email gültig wenn der Erhalt der Email von Gotham auch bestätigt wurde. Einseitige Emails ohne Empfangsbestätigung gelten als nicht zugestellt.
Die aktuelle und verbindliche Fassung der AGB liegt jeweils auf www.gotham.ch (im about us) vor. Es gilt der deutscheText, allfällige Übersetzungen sind nicht verbindlich.
2. Angebote
Wir kalkulieren grundsätzlich nur in CHF (Schweizer Franken), können aber Lieferungen in CHF/Euro oder USD tätigen. Sämtliche Angebote von Gotham sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der/den jeweiligen Katalog/Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine/ihre Gültigkeit. Individuelle Offerten /Angebote
verlieren Ihre Gültigkeit nach 30 Tagen ab Datum der Offerte, wenn nicht anders vermerkt. Generell ist der Zwischenverkauf vorbehalten bis zum Erhalt einer Rückbestätigung der Bestellung und allfälligem Erhalt einer Anzahlung (wenn verlangt). In speziellen Fällen behalten wir uns das Recht vor Preise/Konditionen nachträglich zu ändern. Dabei wird der Kunde informiert und ist nicht zur Abnahme verpflichtet.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuern, wenn nicht anders vermerkt. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Wir kalkulieren grundsätzlich nur in CHF (Schweizer Franken), können aber Lieferungen in CHF/Euro oder USD tätigen. Fremdwährungsrechnungen müssen immer in der jeweiligen Rechnungwährung bezahlt werden.
Entsprechende Fremdwährungskonti sind vorhanden
4. Lieferung (innerhalb der Schweiz)
Die Lieferung/Versand der Ware erfolgen immer auf Rechnung/Kosten und Gefahr des Käufers. (Ex Werk). Der Versand innerhalb CH durch uns ist generell gegen Transportschäden und Verlust versichert und die Versicherungskosten sind im Verkaufspreis und/oder den Versandkosten enthalten. Die tauglichen Versandverpackungen sind im Verkaufspreis enthalten und werden kostenfrei zurückgenommen. Versandkosten für die Retournierungen von Verpackungsmaterial und Kabelrollen trägt der Käufer. Der Käufer kommt auch für den Rückversand im Garantiefall auf. Die Transport- und Versicherungskosten für eine allfällige Retourlieferung übernimmt der Käufer soweit nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Es besteht die Möglichkeit das Material versandkostenfrei an unserem Domizil in Dietikon zu Bürozeiten abzuholen (Bitte um Voranmeldung).
5. Lieferfristen:
Es gelten die mitgeteilten/angegebenen Lieferfristen. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, etc. - auch wenn sie bei Lieferanten von Gotham eintreten - hat Gotham, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden frühestens vier (4) Wochen nach dem vereinbarten Termin das Rücktrittsrecht zu. Terminangaben gelten als ungefährer Anhaltspunkt, sie sind jedoch in keinem Falle verbindlich.
Sonderbauten und Spezialanfertigungen wie zum Beispiel individuell konfektionierte Kabel können nach Abgabe und unserer Rückbestätigung der Bestellung nicht mehr annulliert/geändert werden. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach erneut versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch behält sich Gotham vor, die entstandenen Transport- und Montagekosten als Schadenersatz einzufordern. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.
6. Lieferung ins Ausland (Export)
Lieferungen ins Ausland sind möglich. Die Versandkosten trägt wenn nicht anders vereinbart der Käufer. (Ex Werk Dietikon). Bei einer Exportlieferung entfällt die CH-MwSt. Ansonsten gelten die Bedingungen wie in Artikel 4 & 5 (Lieferung Inland).
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsmöglichkeiten sind: Vorkasse, Barzahlung (in CHF oder Euro) bei Abholung, Rechnung und eventuell Paypal bis maximal CHF 400.00 in CHF. Die Spesen der gewählten Zahlungsart trägt immer der Käufer. Die Zahlung hat immer in der Währung der Rechnungsstellung zu erfolgen. Der Kunde erhält umgehend nach der Bestellung eine Bestätigungs- Email. Wenn nicht anders vereinbart wird der Lieferung eine gedruckte netto Handelsrechnung beigelegt. Nach erfolgtem Versand wird auch diese Handelsfaktura per Email übermittelt. Der Lieferschein zeigt informativ den „Bruttopreis des Materiales an. Diese Angabe hat aber keine Relevanz zum effektiv zu verrechnenden Betrag (Auszeichnungspreis). Bei Bezahlung gegen Rechnung haftet der Kunde für den Schaden infolge eines Zahlungsverzuges.
8. Zahlunsverzug
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von mindestens 8% p/a verrechnet. Der Verzugszins kann auch nach oben angepasst werden bis zum gesetzlich zulässigen Maximum. Nach 3 Tagen Zahlungsverzug kann eine kostenpflichtige Mahnung (per Email) erfolgen und der Verzugszins wird ab Datum des Valutadatumes der Rechnungstellung geschuldet. (auch ohne erfolgte Mahnung). Die Mahnspesen betragen CHF 20.--/Mahnung maximal 2 kostenpflichtige Mahnungen innert 30 Tagen sind zulässig. Allfällige auch extreme Inkassospesen sind vom Kunden zu tragen und anerkannter Teil der allfälligen Forderung.
9. Eigentumsvorbehalt
Gotham behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von Gotham gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung - einschliesslich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt, wenn er Gotham hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräusserung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Gotham hat das Recht der Verrechnungseinrede und kann auch vom Kunden angeliefertes Material einbehalten bis zur vollständigen Bezahlung allfälliger offenen Forderungen gegenüber dem Kunden. (Retentionsrecht gegenüber dem Kunden)
10. Mängelrügen, Gewährleistung
Gotham gewährleistet - im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften - auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material- und Herstellungsmängel bei Gefahrenübergang. Mit folgender Massgabe: Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von Gotham beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmässigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Dieses gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferung durch Gotham, besonders, wenn von schnellem Werteverfall bedrohte Produkte Inhalt der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich an Gotham zurückzusenden. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Rechnungsstellung und/oder Lieferung. Die Gewährleistung
erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
11. Rückgaberecht
Eine Rücknahme ist nicht möglich, Umtausch nur nach Absprache.
12. Herstellergarantie (Bring –In Garantie)
Gotham gewährt als Generalvertreter einer Marke und als Lieferant/Importeur gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme eine Herstellergarantie. Die Herstellergarantie und auch Support wird aber nur an von Gotham importierten Produkten erwägt. Allfällige direkt und/oder parallel importierte Ware muss via den 1. Lieferanten und via den allfälligen CH-Importeur retourniert werden. Ein direktes einschicken eines Produktes zum Service und/oder Garantiereparatur muss immer über Gotham erfolgen. Die Hersteller nehmen keine Direktanlieferungen für Service aus CH entgegen. Von Gotham importierte und betroffene Ware wird bei Gotham selbst im Hause zuerst geprüft und allenfalls repariert. Eventuell auch aber zur allfälligen Weiterleitung an den Hersteller entgegen genommen. Der Hersteller entscheidet über die Gewährung einer allfälligen Garantiereparatur und/oder Austausch final und Gotham leitet die Entscheidung des Herstellers an den Kunden ohne Aufschläge weiter.
12. Herstellergarantie (Bring –In Garantie) 2.Teil
Von der Garantie ausgeschlossen sind mechanische Schäden durch Fahrlässigkeit des Kunden, Verschleiss und Abnutzung durch Gebrauch, fehlerhafter Bedienung, Vernässung, Überlastung durch falsche Speisespannung, höhere Gewalt, Nichtbeachtung der allgemeinen technischen Richtlinien, sowie unsachgemässe Arbeit anderer. Im Falle eines Garantieanspruches ist der Kunde verpflichtet das Material an Gotham tauglich verpackt zuzuliefern, inkl. ordentlicher Fehlerbeschreibung. Die original Serie Nummer des Herstellers muss klar sichtbar und leserlich sein. Material mit entfernter, unleserlicher und/oder manipulierter Serie Nummer wird unbesehen an den Einsender unfrankiert retourniert. Die Transportkosten für die Anlieferung und Rücksendung trägt der Käufer. Bei eigenen Reparaturversuchen und Modifikationen durch den Kunden erlischt die Werksgarantie ersatzlos. Für allfällige Ausfälle und/oder allfällige weiter verursachte Schäden durch das defekte Gerät haftet weder Gotham noch der Hersteller in irgendeiner Form. Nach Möglichkeit stellt Gotham in Kulanz ein Ersatzprodukt für die Dauer der Garantiereparatur. Ein Anspruch dergleichen besteht vom Kunden aber ausdrücklich nicht.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Dietikon (Zürich) ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten mit Gotham. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, insbesonders dem schweizerischen
Obligationenrecht.
GOTHAM AG (LDT/SA)
Heimstrasse 27 - CH 8953 Dietikon, Schweiz
Tel. +41 (0) 44 / 840 01 44 - Fax: +41 (0) 44 / 744 25 22
UID#: CHE-108.113.335, ZAZ #:2935-5
DE UID#: DE-2771886655, Eori #: DE783125133421651
Web: https://www.gotham.ch - Email: info@gotham.ch
Achtung: Werte Kunden in Deutschland: Nach neuesten Auflagen aus Deutschland ist es uns angeblich untersagt, konfektionierte Kabel nach DE zu liefern. Dies angeblich weil die Stiftung EAR https://www.stiftung-ear.de fertige Kabel mit Steckerverbindungen neu als "Geräte" einstuft und wir als CH Betrieb eine Entsorgungs/Recycling Nummer lösen müssten und natürlich teuer bezahlen müssten, was das Produkt wesentlich verteuern würde. Umgekehrt darf aber DE alles was die wollen nach CH verschicken. Weil in CH Kupferleitungen nicht der Swico unterstellt sind. Wir können daher ab 1. 5. 2019 keine konfektionierte Kabel (Kabel mit Steckern verbaut) mehr liefern. Wohl aber Kabel und Stecker, auch zusammen. Sie müssten sich das Verlöten lokal organisieren, was wir auch gerne vermitteln können. Weitere Details gerne auf Anfrage.